KRITIS Protect – So schützen Sie Ihre kritischen Infrastrukturen

Schutz kritischer Infrastrukturen – rechtskonform, modern, zuverlässig

Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz (kurz KRITIS-DachG) stehen Betreiber kritischer Infrastrukturen vor erheblichen neuen Anforderungen an Sicherheit, Risikoanalyse, Notfallvorsorge und Nachweispflichten.​
Wir unterstützen Sie dabei, diese Vorgaben innerhalb der gesetzten Frist effizient, auditfest und ganzheitlich umzusetzen.

Warum das KRITIS-Dachgesetz wichtig ist

Das KRITIS-DachG schafft erstmals ein einheitliches Sicherheitsniveau über alle kritischen Sektoren hinweg – u. a. Energie, Gesundheit, Transport, Wasser, Ernährung, Finanz- und IT-Dienstleistungen.​
 Betreiber müssen unter anderem:​

  • Risikoanalysen durchführen​
  • Sicherheitsmaßnahmen nach Stand der Technik einführen​
  • Physische und digitale Schutzmaßnahmen dokumentieren​
  • Meldepflichten und kontinuierliches Monitoring implementieren​
  • Personal zuverlässig prüfen und schulen​

Wir sorgen dafür, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und Ihre Infrastruktur rund um die Uhr geschützt ist.​

Individuell und aus einer Hand

Unsere Leistungen bieten Ihnen Sicherheit und Compliance aus einer Hand: Wir erfüllen alle Anforderungen des KRITIS‑DachG, erstellen audit- und prüfsichere Dokumentationen und setzen erfahrene, speziell geschulte Einsatzkräfte ein. Dank schneller Implementierung und skalierbarer Lösungen profitieren Sie von einem effizienten Sicherheitskonzept, das individuell auf Ihre Branche zugeschnitten ist.

Unsere Sicherheitsdienstleistungen ​ für KRITIS-Betreiber

Objektschutz und ​Zugangssicherung

Sicherheit ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Wir gewährleisten eine permanente 24/7‑Präsenz, ergänzt durch regelmäßige Kontrollgänge, Monitoring und wirksame Gefahrenabwehr. Zudem stellen wir eine KRITIS‑konforme Zutrittskontrolle sicher und reagieren im Ernstfall schnell und zuverlässig durch Alarmverfolgung und einen professionellen Interventionsdienst. Unsere Objektschutz- und Zugangssicherung sind zertifiziert nach DIN 77200 Teil 1 und 2.

Sicherheitsanalyse und ​ Risiko-Assessment

Wir führen eine umfassende Schwachstellenanalyse gemäß KRITIS‑DachG durch und ermitteln dabei systematisch Gefährdungen und Risiken. Auf dieser Grundlage entwickeln wir die erforderlichen Schutzmaßnahmen und erstellen sämtliche Dokumentationen auditkonform und nachvollziehbar.​

3D-Überwachung in Echtzeit

Die 3D-LiDAR-Technik ermöglicht die präzise, dreidimensionale Erfassung von Umgebungen in Echtzeit. Sie erkennt zuverlässig Personen und Objekte unabhängig von Licht- und Witterungsverhältnissen. Somit eignet sie sich ideal zur lückenlosen Überwachung in kritischen Bereichen. Unsere Lösung schafft einen effektiven Schutz von neuralgischen Bereichen, Tunneln in der Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur sowie kritischer Infrastruktur vor unbefugtem Zutritt, Vandalismus, Diebstahl und Manipulation.

Perimeterschutz im ganzheitlichen Ansatz

Unsere flexibel einsetzbaren Perimeterschutzsysteme bieten leistungsstarke Sicherheit ohne tote Winkel – bei Tag und Nacht. Dank moderner Wärmebild- und Perimeterüberwachungstechnik bleiben Sie jederzeit geschützt, selbst bei Netzstörungen. Die extra für KRITIS entwickelten Technologien werden komplettiert durch redundante Übertragungskonzepte und skalierbare Notstromversorgung. Unsere Sicherheitskonzepte integrieren sich nahtlos in Ihre Betriebsabläufe und sorgen für zuverlässigen Rundumschutz.

Gefahren- und Einbruchmeldesysteme

Unsere Gefahren- und Einbruchmeldesysteme sichern Ihr Objekt zuverlässig und erkennen Risiken wie Einbruch, Brand oder unbefugten Zutritt frühzeitig. Die Systeme integrieren sich nahtlos in bestehende Anlagen und schützen Ihr Gebäude auch außerhalb der Betriebszeiten – dank VdS-konformer Überwachung und direkter Aufschaltung auf unsere nach EN 50518 zertifizierten Alarmempfangsstelle. Unsere VdS-10.000-Zertifizierung gewährleistet Ihnen ein hohes Sicherheitsniveau gegen Cyberangriffe.

KRITIS‑Dachgesetz: 15‑Punkte‑Checkliste für Betreiber kritischer Infrastrukturen

Das KRITIS‑Dachgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen erstmals sektorübergreifend zu systematischem Schutz, Resilienzplanung und Meldewesen. Ob und ab wann Sie betroffen sind, hängt von Sektor, Dienstleistung, Anlage und Schwellenwerten ab. Diese Checkliste führt Sie strukturiert durch die Betroffenheitsprüfung (A) und die anschließend einzuleitenden Pflichten (B).

A) Feststellung der KRITIS‑Betroffenheit Ihres Unternehmens — 6 zentrale Prüfkriterien

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen einem der KRITIS‑Sektoren zuzuordnen ist: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Sozialversicherung und Grundsicherung, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, IT und Telekommunikation, Weltraum sowie Siedlungsabfallentsorgung. Nur Unternehmen in diesen Sektoren unterliegen dem Anwendungsbereich des Gesetzes.

Maßgeblich ist, ob Ihr Unternehmen eine „kritische Dienstleistung“ erbringt. Welche Dienstleistungen in den einzelnen Sektoren als kritisch gelten, bestimmt eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern (BMI), orientiert an der EU‑Liste wesentlicher Dienste. Ohne eine solche Einordnung erfolgt keine Einstufung als Betreiber einer kritischen Anlage.

Maßgeblich sind die Anlagenkategorie sowie der Versorgungsgrad der jeweiligen Anlage. Grundsätzlich gilt eine Anlage als kritisch, wenn sie in der Regel mindestens 500.000 Einwohner versorgt. Abweichende oder ergänzende — auch qualitative — Kriterien sind möglich und werden durch Rechtsverordnung näher konkretisiert.

Auch wenn die allgemeinen Schwellenwerte nicht erreicht werden, kann das BMI eine Anlage im Einzelfall als kritisch einstufen oder umgekehrt deren Nicht‑Erheblichkeit feststellen. In beiden Fällen erfolgt eine förmliche Mitteilung, gegebenenfalls verbunden mit der Aufforderung zur Registrierung.

Für Finanzunternehmen sowie den Bereich IT und Telekommunikation finden Teile des KRITIS‑Dachgesetzes (insbesondere Resilienzpflichten und Meldepflichten) keine Anwendung, da insoweit gleichwertige europäische Regelwerke — etwa DORA oder NIS‑2 — maßgeblich sind.
Die Sektoren Siedlungsabfallentsorgung und Sozialversicherung sind ebenfalls teilweise ausgenommen, unterliegen jedoch weiterhin bestimmten Pflichten, insbesondere Registrierung und Risikoanalyse. Die jeweiligen Bereichsausnahmen sind sorgfältig zu prüfen.

Das Gesetz findet Anwendung auf Anlagen im deutschen Hoheitsgebiet einschließlich der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), etwa auf Offshore‑Infrastrukturen. Maritime Besonderheiten sind ausdrücklich zu berücksichtigen.

B) Erfüllung der gesetzlichen Pflichten für Betreiber kritischer Anlagen — 9 aufeinanderfolgende Pflichtschritte

Wird eine Anlage als kritisch identifiziert, ist der Betreiber verpflichtet, sich spätestens innerhalb von drei Monaten — frühestens ab dem 17. Juli 2026 — über die gemeinsame Registrierungsplattform von BBK und BSI zu registrieren. Anzugeben sind insbesondere Angaben zum Unternehmen, zum Sektor bzw. zur Branche, zur kritischen Dienstleistung, zu den Anlagenstandorten, zum Versorgungsgrad, zu etwaigen EU‑Länderbezügen sowie zur Kontaktstelle.

Die Benennung einer ständig erreichbaren Kontaktstelle ist verpflichtend. Änderungen der Stammdaten sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, mitzuteilen; der Versorgungsgrad ist jährlich zu aktualisieren.

Mit der Registrierung beginnen die gesetzlichen Fristen: Die Risikoanalyse und ‑bewertung des Betreibers ist spätestens neun Monate danach vorzulegen; Resilienzpflichten, Resilienzplan, Nachweise und Meldewesen spätestens zehn Monate nach Registrierung. Eine rückwärtsgerichtete Planung ist erforderlich.

Auf Grundlage der nationalen Risikoanalysen sowie weiterer verlässlicher Informationsquellen sind sämtliche relevanten Natur‑, Technik‑, menschengemachten und hybriden Risiken systematisch zu erfassen und zu priorisieren. Dabei sind Abhängigkeiten und Wechselwirkungen — sowohl sektoren‑ als auch grenzüberschreitend — zu berücksichtigen.

Ziele, Maßnahmen, deren Begründung sowie die Bezüge zur Risikoanalyse sind in einem Resilienzplan nachvollziehbar zu dokumentieren und bedarfsorientiert fortzuschreiben. Entsprechende Vorlagen und Muster des BBK stehen zur Verfügung.

Hierzu zählen insbesondere baulich‑technische Schutzmaßnahmen (z. B. Perimeter‑ und Fassadensicherung, Zugangskontrollen, Detektionssysteme), Umfeldüberwachung, Krisenmanagement und Alarmierungsprozesse, Maßnahmen zum Betriebserhalt (etwa Notstromversorgung), Alternativen in der Lieferkette, Mitarbeitersicherheitsmanagement sowie Schulungen und Übungen. Dabei sind wirtschaftliche Aspekte abzuwägen und der Stand der Technik zu berücksichtigen.

Eine Erstmeldung ist innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung an die gemeinsame Meldestelle von BBK und BSI abzugeben. Bei andauernden Vorfällen sind Folgemeldungen zu übermitteln; ein abschließender Bericht ist spätestens binnen eines Monats vorzulegen. Die Meldungen müssen Angaben zu Betroffenenzahlen, Dauer sowie geografischem Ausmaß enthalten.

Die zuständigen Behörden können Nachweise anfordern (u. a. den Resilienzplan), Audits durchführen und Vor‑Ort‑Prüfungen vornehmen. Bei festgestellten Mängeln drohen behördliche Anordnungen, einschließlich eines Mängelbeseitigungsplans, sowie Bußgelder von bis zu 500.000 € je Tatbestand. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen und organisatorisch sicherzustellen (Leitungsverantwortung).

Erbringen Sie dieselbe oder eine vergleichbare wesentliche Dienstleistung in oder für mindestens sechs EU‑Mitgliedstaaten, können Sie als „kritische Einrichtung von besonderer Bedeutung für Europa“ eingestuft werden. Dies ist mit zusätzlicher EU‑Unterstützung und ‑Überwachung, etwa in Form von Beratungsmissionen, sowie mit erweiterten Berichtspflichten verbunden.

Sprechen Sie uns an

Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Organisation die Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes erfüllt – und gleichzeitig Ihre Infrastruktur bestmöglich schützen?​

Wir unterstützen Sie persönlich, schnell und kompetent.​

Portraitbild von Jenny Michaelis die einen roten Blazer trägt.
Jenny Michaelis

Vertriebskoordinatorin

Kontakt direkt in Ihrer Nähe

Über unsere Standortsuche finden Sie gleich den richtigen Kontakt in Ihrer Nähe und können so mit der für Sie zuständigen Niederlassung in Dialog treten – ob per E-Mail, Telefon oder ganz bequem über unser Kontaktformular.

Weißer Pin als Standortmarkierung

Wir sind für Sie da

Für nicht vertriebsbezogene Anfragen erreichen Sie uns telefonisch unter +49 30 20250.

Bewerberinnen und Bewerber erreichen uns telefonisch unter +49 30 2025 2020.