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Verbot des Kältemittels R404A
veröffentlicht 24/05/2019
Information im Rahmen der F-Gase-Verordnung
Ab 01.01.2020 ist der Einsatz aller ungebrauchten Kältemittel (Neuware) mit einem GWP-Wert* > 2.500 für das Inverkehrbringen von Neuanlagen und auch zu Service- und Wartungszwecken verboten. Bisher häufig verwendete Kältemittel, wie R404A (GWP 3922) und R507 (GWP 3985), fallen ebenfalls unter die Verbotsfristen der F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014.
Der Dresdner Kühlanlagenbau (DKA) empfiehlt daher seinen Kunden, sich bei Plänen für eine Neuanschaffung einer Kälteanlage nach Alternativen umzuschauen, die nicht unter das Neubauverbot fallen. Die Bestände von R507 und R404A werden beschleunigt abgebaut, sodass der DKA von Kältemitteln im Rahmen von Neubauplänen abrät.
Für bestehende Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sind bis zum Jahr 2030 nur noch aufbereitete bzw. recycelte F-Gase mit einem GWP > 2.500 bei der Instandhaltung erlaubt. Betreiber von R404A-Anlagen sollten sich rechtzeitig über die Umstellung der Anlagen auf ein Low-GWP-Kältemittel informieren. Denn Engpässe bei der Versorgung mit regeneriertem R404A-Kältemittel sind zu erwarten.
DKA empfiehlt, die Kältemittelumstellung schnellstmöglich durchführen zu lassen.
Das Verbot von Neuware für die Instandhaltung gilt nicht bei:
- Anlagen mit einer Füllmenge < 10 kg
- Tiefkühlanlagen, die bei einer Temperatur unter -50 °C betrieben werden
- Militärische Anlagen
Natürliche Kältemittel, wie Kohlendioxid, Propan, Isobutan und Ammoniak, sind von der F-Gase-Verordnung nicht betroffen.
DKA informiert gern zu Alternativen und Konzepten für Kälte- und Klimaanlagen. Als zertifiziertes Unternehmen berät der DKA über zukunftssichere sowie kosteneffiziente Lösungen.
*GWP = Treibhauspotential (engl. Global Warming Potential)
Ihr Kontakt bei Dussmann – sprechen Sie uns einfach an
Michaela Mehls
Head of Corporate Communications und Pressesprecherin